Wasser schätzt man erst, wenn der Brunnen leer ist.

Rechtliches zum Brunnenbau

Im Wasserhaushaltsgesetz von Deutschland steht geschrieben: "Man sollte nach Möglichkeit kein teuer aufbereitetes Trinkwasser verwenden, wenn nur Brauchwasser notwendig ist."

Was müssen Sie als Antragsteller beachten?

  • Ein Brunnen ist bei der Unteren Wasserbehörde anzeigenpflichtig.
  • Eine Brunnenvertiefung bei einem vorhanden Brunnen bedarf keiner Anzeige

Genehmigung / Genehmigungsverfahren

  • Das Antragsformular erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde.
  • Wir nehmen Ihnen die Formalitäten bei der Auftragserteilung ab und kümmern uns um das Genehmigungsverfahren. Wir benötigen lediglich einen Flurkartenauszug.

Was ist, wenn kein Wasser gefunden wird?

  • In der Regel ist im Angebot auch dieses Problem definiert. Der Kunde begleicht den Transport sowie Bohraufwand. Aus langer Erfahrung heraus kann ich Ihnen nur einen Satz ans Herz legen: " Die Natur spielt mit uns und nicht wir mit ihr." Niemand kann Ihnen die Menge und Qualität des zu erwartenden Grundwassers vorrassagen oder auf Dauer bestimmen.

 

 

FIRMA GERD MÜLLRICH
Spezialbetrieb für Brunnen- und Erdwärmebohrung

Die Firma Gerd Müllrich wurde 1997 von Gerd Müllrich gegründet. Heute beweist ein zufriedenerer Kundenstamm die Richtigkeit meiner damaligen Entscheidung.


Mein Handwerksbetrieb hat sich auf das Bohren von Brunnen für die Nutzung von Erwärme und spezialisiert. Dabei sind wir in der Lage, Bohrungen bis 80 m Tiefe unabhängig von der Bodenbeschaffenheit einzubringen. Felsbohrungen stellen kein Problem dar.

Unsere Bohranlage kann selbst in Räumen mit einer Deckenhöhe von mindestens 3.10 m aufgestellt werden, wobei die Zugangsbreite nur 0,70 m und die Zugangshöhe nur 1.60 betragen müssen.brunnen bohren Unsere Firma arbeitet je nach Bodenbeschaffenheit mit drei unterschiedlichen Bohrverfahren. Wir nutzen in erster Linie das Trockenbohrverfahren, aber auch das Spühlbohren und Imlochhammerbohren (für das Durchdringen von Felsschichten) werden eingesetzt.

Maulwurf
Telefon: 035891 4 00 94
Fax: 035891 402 10
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